06.12.2010 CSU und FU zu Gast in der Landeshauptstadt
Ortsverband Stadtmitte und Kreisverband der Frauen-Union besichtigten die Staatskanzlei und den Bayerischen Landtag
Auf Einladung von MdL Albert Füracker hat sich der CSU Ortsverband Stadtmitte zusammen mit dem Kreisverband der Frauen-Union, beides unter Vorsitz von Ulrike Rödl, auf die Reise nach München gemacht, um dort die Staatskanzlei zu besichtigen und Einblicke in die Arbeit des Bayerischen Landtags zu gewinnen.
In München angekommen wurde zuerst die Staatskanzlei besichtigt. Die Staatskanzlei unterstützt - jeweils unter Mitwirkung der beteiligten Ministerien - den Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien seiner Politik. Sie koordiniert die Tätigkeit der Ministerien, bereitet Ministerratssitzungen und Beschlüsse der Staatsregierung vor, bearbeitet Anträge, Erklärungen und Entscheidungen des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung. Die Staatskanzlei ist zuständig für die Behandlung der Landtagsbeschlüsse, für die Ausfertigung der Gesetze und Rechtsverordnungen und für den Abschluss von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen mit den Regierungen anderer Länder. Zu den Aufgaben der Staatskanzlei zählt die Pflege der Beziehungen zu Bund, Ländern und auswärtiger Staaten. In der Zuständigkeit der Staatskanzlei liegen nicht zuletzt die Aufgaben, die aus den Beziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundeswehr einschließlich erwachsen. Zu ihren Aufgaben gehören darüber hinaus die Vorbereitung der Verleihung von Auszeichnungen durch den Ministerpräsidenten.
Am Nachmittag ging es dann in den Bayerischen Landtag, der einer der ältesten Volksvertretungen Europas ist und das Landesparlament des Freistaates Bayern bildet. Er ist sozusagen die Vertretung des Volkes, da er direkt von den Bürgerinnen und Bürgern Bayerns gewählt wird. Dort wurde unter anderem die „Herzkammer“ des bayerischen Parlaments, der Plenarsaal, besichtigt. Hier ist der Ort, wo oft nach hitzigen Debatten und engagierten Reden die Entscheidungen fallen. Denn nur im Wettbewerb der Ideen und im Ringen um die beste Lösung können gute Gesetze für Bayern entstehen. In der Vollversammlung, dem Plenum, des Bayerischen Landtags werden Gesetze für den Freistaat Bayern beschlossen. Die Geschäfte des Landtags führt die Präsidentin, die auch den Staat in allen Rechtgeschäften vertritt. Beratungs- und Beschlussorgan in Verwaltungsaufgaben ist das Präsidium. Interne Fragen des Landtags- und Sitzungsbetriebs werden vom Ältestenrat geregelt. Die Ausschüsse sind für bestimmt Fachgebiete zuständig. Der Bayerische Landtag hat im Wesentlichen vier wichtige Aufgaben zu erfüllen: Regierungsbildung, Gesetzgebung, Kontrolle und Mitwirkungsrecht bei Wahlen zu anderen staatlichen Gremien.
Im Anschluss an den Rundgang mit Film hatte die Reisgruppe die Gelegenheit mit „ihrem“ Landtagsabgeordneten Albert Füracker zu diskutieren. Ein reges und sehr offenes Gespräch entwickelte sich zu den Themenschwerpunkten Rente mit 67, Hygienevorschriften, Ausländerpolitik, Demokratieverständnis, Gesetzgebung und Gymnasialreform G8. „Der direkte Kontakt zu unseren Abgeordneten und der Einblick in seine Arbeit und seinen Wirkungskreis ist für beide Seiten gleichermaßen wichtig“, so die Vorsitzende Ulrike Rödl nach der Diskussion.
(verfasst von Ulrike Rödl, CSU Ortsvorsitzende Stadtmitte und FU Kreisvorsitzende)