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CSU-Stadtverband
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Email: stadtverband@csu-neumarkt.de

06.01.10, CSU-Fraktion: Gebührengerechtigkeit beim „Gartenwasserzähler“

CSU setzt Gebührengerechtigkeit beim Streitthema „Gartenwasserzähler“ durch

Dass sich die CSU-Fraktion nicht nur mit den „großen Themen“ wie Einkaufszentrum am Unteren Tor, Ganzjahresbad und Biomasse-Heizkraftwerk beschäftigt, sondern ganz im Sinne der Bürger auch schwierige Detailarbeit bei Beitrags- und Gebührensatzungen leistet, zeigt ihr erfolgreiches Eintreten für Gebührengerechtigkeit beim Streitthema „Gartenwasserzähler“.

Der Stadtrat hatte sich im November 2008 mit der Beitrags-und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) im Zusammenhang mit der Einführung der Nierderschlagswassergebühr beschäftigt. Dabei gelang es der CSU-Fraktion durch einen Antrag gleich an drei wesentlichen Punkten Verbesserungen für die Bürger zu erreichen, der Aspekt der Gartenwasserzähler und die Einführung einer Bagatellegrenze jedoch ging völlig unter und wurde vom Oberbürgermeister und der Verwaltung noch nicht einmal in einem Halbsatz erwähnt.

Die Festsetzung der Schmutzwassergebühr richtet sich grundsätzlich nach dem Frischwasserverbrauch. Dabei war es langjährige Praxis in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. und in den meisten bayerischen Kommunen, dass Grundstückseigentümer die Frischwasser z.B. zur Gartenbewässerung benutzen und daher nicht in den Schmutzwasserkanal ableiten, diese Wassermengen aus der Ermittlung der Schmutzwassergebühr herausrechnen lassen können, wenn dies durch einen geeichten Wasserzähler belegt werden kann. Die Anschaffung dieses Wasserzählers ist stets mit höheren Kosten für die Grundstückseigentümer verbunden, wobei der Wasserzähler alle 6 Jahre nach Ablauf der Eichdauer erneuert werden muss.

Durch die Änderungssatzung zur BGS-EWS wurde nun zunächst eine Bagatellegrenze von 12 m3 eingefügt. D.h. die Grundstückseigentümer sollten nun erst eine Reduzierung der Einleitungsgebühr erhalten, wenn sie eine zurückgehaltene Wassermenge von mehr als 12 m3 nachweisen. Im Umkehrschluss hätte dies für Grundstückseigentümer mit Gärten eine deutliche Erhöhung der Abwassergebühr bedeutet, obwohl das Frischwasser tatsächlich nicht dem Abwasserkanal zugeführt wird.

Diese Problematik war bei der Diskussion im Stadtrat zur Einführung der Niederschlagswassergebühr nicht dargestellt worden. Nachdem die CSU-Fraktion im Juli einen Antrag stellte, die eingeführte Bagatellegrenze wieder zu streichen, reagierte der Oberbürgermeister mit einer Pressemitteilung.

In der Pressemitteilung des Oberbürgermeisters fanden sich nun tatsächlich – wieder einmal nur durch gezieltes Nachhaken – entscheidungsrelevante Daten. So war die Rede von „nur vier Prozent bzw. 524 betroffenen Haushalten in Neumarkt.“

Die CSU-Fraktion stellte daraufhin klar sich im Sinne einer Gebührengerechtigkeit sehr gerne auch für, aus Sicht des Oberbürgermeisters, „nur 524 Haushalte“ einzusetzen.

Oberbürgermeister Thumann argumentierte, der einzusparende Gebührenwert von 15,60 Euro pro Jahr sei geringfügig. Tatsächlich lag er jedoch exakt in der Größenordnung, die für viele dann generell einen Gartenwasserzähler nach Ablauf der Eichdauer von 6 Jahren uninteressant gemacht hätte.
Offensichtlich zielte die Stadt Neumarkt auch auf eine derartige „Bereinigung“ ab, denn in den entsprechenden ersten Bescheiden an die Bürger war im Fettdruck zu lesen:

„ Da in den letzten Jahren aber relativ wenig Gartenwasser verbraucht wurde, sollten Sie sich zunächst überlegen, ob sich die Kosten eines neuen Zählers durch die mögliche Gebührenersparnis tatsächlich amortisieren und eine Auswechslung überhaupt rentabel ist.
Hinzu kommt, dass seit 01.01.2009 von der gemessenen Bewässerungsmenge grundsätzlich 12 m³ als Bagatellmenge abgezogen werden.“

Der CSU-Fraktion ging es mit Ihrem Antrag einzig um Gebührengerechtigkeit, da nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermengen von der Abwassergebühr abgezogen werden müssen.

Der Hinweis des OB, die Einführung einer Bagatellgrenze sei als Anreiz für den vermehrten Einsatz von Regenwasser und damit ökologisch motiviert, war unglaubwürdig, dirigistisch und vorgeschoben.

Die CSU-Fraktion handelte hier nach dem Motto „Das eine tun und das andere nicht lassen“. Hier ging es um Gebührengerechtigkeit vor allen Dingen auch bei kleineren Grundstücken und Altanwesen, bei denen wegen Gebäudestellung und vorhandener Bepflanzung mit wertvollem Altbaumbestand der Einbau einer Zisterne nicht oder nur sehr schwer möglich ist, dort um eine entsprechende Beschaffungsförderung von Zisternen durch die Stadt, wie sie von der CSU-Fraktion ja auch ausdrücklich schon wiederholt gefordert wurde und zuletzt auch so auf den Weg gebracht wurde.

Abschließend durfte die CSU-Fraktion mit Freude feststellen, dass die eigene Argumentation offensichtlich so schlüssig war, dass die Verwaltung den Antrag in der Sitzungsvorlage am 29. Oktober 2009 vollinhaltlich übernahm und der Stadtrat mehrheitlich der Rücknahme der eingeführten Bagatellegrenze zustimmte obwohl Oberbürgermeister Thumann ausdrücklich daran festhalten wollte.

Ansprechpartner: Stadtrat Werner Thumann